2. Oktober 2024
Ein KLM-Passagier forderte eine Entschädigung von 600 €, nachdem er aufgrund einer Enteisungsverzögerung in Minneapolis seinen Anschlussflug nach Düsseldorf verpasste. KLM lehnte die Forderung ab, da die Enteisung wetterbedingt war. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass KLM haftbar sei, da die Enteisung ein beauftragter Service ist und damit in die Verantwortung der Fluggesellschaft fällt. Zudem stärkte das Urteil die Rechte der Passagiere auf Entschädigung bei Verspätungen, auch wenn Dritte im Auftrag der Fluggesellschaft handeln. Dienste wie FlyPax oder eine Flugstörungen Versicherung können Passagieren dabei helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen.