Sturm Herminia verursacht Flugstörungen in Galicien: Kennen Sie Ihre Rechte

Sturm Herminia hat in Galicien im Nordwesten Spaniens schwere Wetterbedingungen mit sich gebracht. Windgeschwindigkeiten von über 160 km/h und starker Regen haben die Region ins Chaos gestürzt. Flughäfen sind stark betroffen, und viele Reisende sind aufgrund zahlreicher Flugverspätungen, Annullierungen und Umleitungen gestrandet. Ihre Rechte zu kennen, hilft Ihnen, Stress zu minimieren und die notwendige Unterstützung zu erhalten.


Wie Sturm Herminia den Flugverkehr beeinträchtigt hat

Der Sturm hat den Betrieb an den großen Flughäfen Galiciens erheblich gestört. Es wurden zahlreiche Verspätungen und Annullierungen gemeldet:

  • A Coruña (Flughafen Alvedro): 3 Flüge annulliert, 1 Flug umgeleitet.
  • Vigo (Flughafen Peinador): 7 Flüge annulliert, 3 nach Madrid umgeleitet.
  • Santiago (Flughafen Rosalía de Castro): 6 Flüge umgeleitet, mit zusätzlichen gemeldeten Verspätungen.

Das schlechte Wetter hat nicht nur den Flugplan durcheinandergebracht, sondern viele Passagiere auch über ihre Optionen im Unklaren gelassen.


Kennen Sie Ihre Rechte gemäß EC 261

Die europäische Verordnung EC 261 schützt Flugreisende im Falle von Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen. Obwohl schweres Wetter wie Sturm Herminia als „außergewöhnlicher Umstand“ gilt, der Fluggesellschaften von der Zahlung von Entschädigungen befreit, haben Passagiere dennoch Anspruch auf bestimmte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen.


Ihre Ansprüche bei Verspätungen oder Annullierungen

Gemäß EC 261 müssen Fluggesellschaften Passagieren Unterstützung leisten, wenn ein Flug erheblich verspätet oder annulliert wird. Dazu gehören:

  • Essen und Getränke: Oft in Form von Gutscheinen bei langen Verspätungen.
  • Unterkunft: Kostenlose Hotelübernachtungen bei nächtlichen Verspätungen, inklusive Transport zwischen Flughafen und Hotel.
  • Kommunikation: Kostenlose Telefonate oder E-Mails.

Wie lange muss eine Verspätung dauern, um Anspruch auf Unterstützung zu haben?

  • Kurzstreckenflüge (unter 1.500 km, z. B. A Coruña nach Madrid): Verspätung von 2+ Stunden.
  • Mittelstreckenflüge (1.500-3.500 km, z. B. Vigo nach Paris): Verspätung von 3+ Stunden.
  • Langstreckenflüge (über 3.500 km, z. B. Santiago nach New York): Verspätung von 4+ Stunden.

Tipp: Wenn die Fluggesellschaft nicht sofort Hilfe leisten kann, sollten Passagiere notwendige Ausgaben (z. B. für Mahlzeiten und Unterkünfte) selbst übernehmen und später eine Erstattung beantragen. Bewahren Sie unbedingt alle Belege auf, da Fluggesellschaften in der Regel nur angemessene Kosten erstatten und Luxusausgaben möglicherweise ausschließen.


Was tun, wenn Ihr Flug annulliert wurde?

Wenn Ihr Flug annulliert wird, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine der folgenden Optionen anbieten:

  1. Umbuchung: Die Fluggesellschaft muss Sie auf den nächsten verfügbaren Flug zu Ihrem Ziel umbuchen, auch wenn dies eine andere Fluggesellschaft erfordert.
  2. Volle Rückerstattung: Sie haben Anspruch auf eine Rückerstattung für den ungenutzten Teil Ihres Tickets, einschließlich Rück- oder Anschlussflügen.

Für Passagiere, die bereits unterwegs sind: Wenn Sie nach einer Annullierung beschließen, Ihre Reise abzubrechen, haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugort.


Können Sie eine Entschädigung für Flugstörungen verlangen?

Während Fluggesellschaften nicht verpflichtet sind, Entschädigungen für Verspätungen oder Annullierungen zu zahlen, die durch „außergewöhnliche Umstände“ wie schweres Wetter verursacht wurden, haben Sie dennoch Anspruch auf Rückerstattungen und Betreuungsleistungen.

Wann die Fluggesellschaft dennoch verantwortlich sein könnte

Selbst bei wetterbedingten Verspätungen oder Annullierungen können Fluggesellschaften haftbar gemacht werden, wenn sie die Situation nicht angemessen verwalten oder notwendige Vorsichtsmaßnahmen unterlassen. Ein Beispiel:

Ein kürzlich veröffentlichter Fall mit KLM zeigt dies. Ein Passagier verpasste seinen Anschlussflug aufgrund einer Verspätung, die durch einen langsamen Enteisungsprozess in Minneapolis verursacht wurde. Die Fluggesellschaft argumentierte, dass dies ein außergewöhnlicher Umstand sei, aber Gerichte entschieden, dass die Fluggesellschaft verantwortlich sei, da Enteisung Teil der operativen Verantwortung der Fluggesellschaft ist. Da der Service ausgelagert wurde, jedoch den Flugplan direkt beeinflusste, wurde KLM verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen.

Wenn Ihre Fluggesellschaft keine angemessenen Maßnahmen ergreift, um wetterbedingte Verzögerungen zu minimieren, kann sie trotzdem zur Zahlung von Entschädigungen gemäß EC 261 verpflichtet sein.

Entschädigungsbeträge

  • Kurzstreckenflüge: Bis zu 250 €.
  • Mittelstreckenflüge: Bis zu 400 €.
  • Langstreckenflüge: Bis zu 600 €, abhängig von der Verspätungsdauer.

Schritte, die Sie unternehmen sollten, wenn Sie betroffen sind

  1. Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft: Wenden Sie sich sofort an Ihre Fluggesellschaft, um Umbuchungen, Unterstützung oder Rückerstattungen zu beantragen.
  2. Dokumentieren Sie alles: Bewahren Sie Belege für Ausgaben wie Essen, Unterkunft und Transport auf, um später eine Erstattung zu beantragen.
  3. Reichen Sie einen Anspruch ein: Wenn Sie Anspruch auf Entschädigung haben, reichen Sie einen detaillierten Antrag bei der Fluggesellschaft ein oder nutzen Sie einen Dienstleister für Entschädigungsanträge.

Wetterwarnungen für Reisende

Sturm Herminia wütet weiterhin an den Küsten, mit Wellen von bis zu 12 Metern und über 110 Litern Regen pro Quadratmeter in einigen Gebieten. Die starken Winde und der heftige Regen haben über 200 Notfälle verursacht, darunter umgestürzte Bäume und beschädigte Infrastruktur, was die Reiseprobleme noch verstärkt.

Reisenden wird geraten, sich über den Betrieb der Flughäfen auf dem Laufenden zu halten und die Anweisungen der Fluggesellschaften und Behörden zu befolgen.


Obwohl Sturm Herminia erhebliche Störungen im Flugverkehr in Galicien verursacht hat, bleiben Ihre Rechte als Passagier gemäß EC 261 geschützt. Wenn Sie wissen, welche Betreuung und Unterstützung Ihnen zusteht und wann Fluggesellschaften dennoch haftbar sind, können Sie das Chaos besser bewältigen und sicherstellen, dass Sie während Ihrer Reise unterstützt werden.


Quellen:

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