Flugstörungen können frustrierend sein, doch wer seine Passagierrechte gemäß EU-Verordnung EC 261/2004 kennt, kann eine Erstattung durchsetzen. Ein aktueller Fall eines Paares auf einem Iberia-Flug von Rom nach Madrid zeigt, wie Fluggäste erfolgreich Entschädigungen für unerwartete Kosten einfordern können.
Was ist passiert?
Das Paar hatte einen Iberia-Flug von Rom (FCO) nach Madrid (MAD) gebucht. Nach einer 40-minütigen Verzögerung beim Boarding startete das Flugzeug, wurde jedoch aufgrund von Rauch in der Kabine nach Barcelona (BCN) umgeleitet.
Nach der Landung in Barcelona erhielten die Passagiere von Iberia lediglich einen 16-€-Essensgutschein, jedoch keine klare Information zur Weiterreise nach Madrid. Ohne gesicherte Anschlussflüge entschied sich das Paar, ein Taxi zum Bahnhof Sants zu nehmen und Zugtickets nach Madrid zu kaufen.
Gilt EC 261/2004 in diesem Fall?
Die EU-Fluggastrechteverordnung EC 261/2004 sieht Entschädigungen für Flugverspätungen und -annullierungen ausgenommen bei „außergewöhnlichen Umständen“ vor. Technische Probleme wie Rauch in der Kabine gelten in der Regel als außergewöhnlich, sodass keine pauschale Entschädigung (250–600 € je nach Flugdistanz) gezahlt werden muss.
Jedoch bleibt die Fluggesellschaft verpflichtet, ihre Betreuungspflichten („Duty of Care“) zu erfüllen, darunter:
✅ Bereitstellung von Mahlzeiten und Erfrischungen bei langen Wartezeiten.
✅ Organisation einer alternativen Transportmöglichkeit zum Zielort.
✅ Bereitstellung einer Hotelunterkunft, falls ein Weiterflug erst am nächsten Tag möglich ist.
In diesem Fall stellte Iberia keine Weiterreisemöglichkeit zur Verfügung, weshalb das Paar selbst zahlen musste.
Wie sicherten sich die Passagiere die 700 € Rückerstattung?
Nachdem Iberia eine Erstattung verweigerte, wandten sich die Passagiere an die spanische Verbraucherorganisation FACUA, die den Fall an die Spanische Luftsicherheitsbehörde (AESA) und die Italienische Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) weiterleitete.
Nach weiteren Untersuchungen wurde Iberia verpflichtet, die Kosten für das Taxi und die Zugfahrt nach Madrid zu erstatten—über 700 € in Summe.
Was können Passagiere aus diesem Fall lernen?
Wenn Ihr Flug verspätet, umgeleitet oder annulliert wird, sollten Sie Folgendes beachten:
- Kennen Sie Ihre Rechte gemäß EC 261/2004 – Auch wenn keine Entschädigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände gezahlt wird, müssen Airlines Betreuungspflichten erfüllen.
- Alle Belege aufbewahren – Falls die Airline keine Transport- oder Übernachtungsmöglichkeiten stellt, zahlen Sie selbst und fordern die Kosten später zurück.
- Beschwerde offiziell einreichen – Zuerst die Fluggesellschaft kontaktieren. Falls sie sich weigert, kann eine Beschwerde bei der nationalen Luftfahrtbehörde (z. B. AESA in Spanien, ENAC in Italien oder der deutschen LBA) eingereicht werden.
- Rechtliche Unterstützung einholen – Verbraucherorganisationen wie FACUA oder Fluggastentschädigungsdienste (Sie können vor dem Flug eine Flugunterbrechungsversicherung abschließen und erhalten in diesen Fällen eine sofortige Zahlung, oder juristische Dienstleister können helfen) können helfen, wenn Airlines sich weigern zu zahlen.
Fazit
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Passagierrechte gemäß EC 261/2004 zu kennen und sämtliche Belege bei Flugstörungen aufzubewahren. Auch wenn Fluggesellschaften Entschädigungszahlungen oft vermeiden wollen, können gut informierte Passagiere ihre Kosten erfolgreich zurückfordern.
Falls Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden: Betreuungspflichten gelten weiterhin, selbst wenn keine pauschale Entschädigung gezahlt wird!
Quellen: