Flugstörungen an den Flughäfen Düsseldorf & Köln aufgrund von Streiks des Bodenpersonals: Was Passagiere wissen müssen

Der Luftverkehr in Deutschland steht vor erheblichen Störungen, da das Bodenpersonal an den Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn am Montag, 24. Februar 2025, in den Streik tritt. Die von der Gewerkschaft ver.di organisierte Arbeitsniederlegung wird zu zahlreichen Flugausfällen und Verspätungen führen und sowohl nationale als auch internationale Reisende betreffen.

Der Streik beginnt um 2:00 Uhr morgens am Flughafen Düsseldorf (DUS) und um 20:30 Uhr am Sonntag, 23. Februar, am Flughafen Köln/Bonn (CGN) und dauert insgesamt 24 Stunden. Fluggesellschaften wie Eurowings und Lufthansa haben Passagiere bereits vor möglichen Reiseunterbrechungen gewarnt.


Welche Flüge sind betroffen?

Während einige Flüge möglicherweise weiterhin stattfinden, wird ein Großteil der Flüge an beiden Flughäfen aufgrund des fehlenden Bodenpersonals gestrichen.

🔹 Wichtige Auswirkungen des Streiks:

  • Flugausfälle & Verspätungen – Viele Flüge von und nach Düsseldorf und Köln werden nicht wie geplant stattfinden.
  • Eingeschränkte Bodenabfertigungsdienste – Gepäckabfertigung, Betankung von Flugzeugen und Check-in-Prozesse sind stark beeinträchtigt.
  • Keine Auswirkungen auf die Sicherheitskontrollen – Im Gegensatz zu früheren Streiks beteiligen sich die Sicherheitskräfte nicht an dieser Arbeitsniederlegung.

Welche Rechte haben Passagiere gemäß EC 261/2004?

Da es sich um einen Streik des Bodenpersonals handelt, gilt dies als außergewöhnlicher Umstand, weshalb keine pauschale Entschädigung (250-600 €) für Flugverspätungen oder -ausfälle gewährt wird.

Dennoch sind Fluggesellschaften laut EU-Fluggastrechteverordnung (EC 261/2004) weiterhin verpflichtet, Betreuungsleistungen (Duty of Care) anzubieten.

Pflichten der Fluggesellschaften gemäß Duty of Care:

  • Mahlzeiten & Getränke – Falls sich Ihr Flug erheblich verspätet, muss die Airline Essensgutscheine bereitstellen oder die Kosten für Verpflegung erstatten.
  • Hotelunterkunft – Falls Ihr Flug gestrichen wird und eine Umbuchung am selben Tag nicht möglich ist, muss die Airline eine Unterkunft organisieren.
  • Transport zum Hotel – Falls eine Unterkunft gestellt wird, muss auch der Transfer zwischen Flughafen und Hotel übernommen werden.
  • Umbuchung oder Rückerstattung – Betroffene Passagiere haben das Recht, entweder auf den nächsten verfügbaren Flug umgebucht zu werden oder eine vollständige Erstattung zu erhalten.

🚨 Wichtig: Falls die Airline keine Betreuungsleistungen anbietet, sollten Passagiere alle Quittungen aufbewahren und eine Erstattung für angemessene Ausgaben beantragen.


Was tun, wenn Airlines ihre Betreuungsverpflichtung nicht erfüllen?

Falls eine Airline ihren Duty of Care-Pflichten nicht nachkommt, können Passagiere dennoch ihre zusätzlichen Ausgaben geltend machen, darunter:

  • Verpflegungskosten bei längeren Wartezeiten
  • Hotelübernachtungen, falls sie gestrandet sind
  • Transportkosten zwischen Flughafen und Hotel

🔹 Wichtige Schritte:
1️⃣ Quittungen aufbewahren – Für alle zusätzlichen Ausgaben unbedingt Belege sichern.
2️⃣ Airline kontaktieren – Die Erstattung sollte direkt über die Fluggesellschaft beantragt werden.
3️⃣ Beschwerde einreichen, falls die Airline die Erstattung verweigert – Entweder bei der Nationalen Durchsetzungsstelle (NEB) oder über einen Fluggastrechte-Dienstleister.
4️⃣ Rechtliche Schritte erwägen, falls eine Einigung nicht erzielt wird.


Wie kann man Reiseunterbrechungen minimieren?

Falls Sie am 24. Februar 2025 von oder nach Düsseldorf oder Köln/Bonn fliegen, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

Flugstatus prüfen – Nutzen Sie Airline-Apps oder Flughafen-Websites für aktuelle Informationen.
Alternative Routen in Betracht ziehen – Falls möglich, prüfen Sie alternative Flüge oder Zugverbindungen innerhalb Deutschlands.
Flug umbuchen – Falls Ihr Flug gestrichen wird, sollten Airlines Ihnen eine kostenlose Umbuchung anbieten.
Frühzeitig am Flughafen erscheinen – Aufgrund eingeschränkter Abläufe sind längere Wartezeiten beim Check-in zu erwarten.
Rechte kennen – Auch wenn keine finanzielle Entschädigung möglich ist, müssen Airlines Betreuungsleistungen anbieten.


Fazit: Was erwartet Reisende als Nächstes?

Deutschland hat in den letzten Monaten eine Welle von Flughafenstreiks erlebt, und dieser Streik ist ein weiteres Beispiel für die erheblichen Auswirkungen von Arbeitsniederlegungen auf den Luftverkehr.

Da es keine unmittelbare Lösung für die laufenden Tarifkonflikte zwischen Gewerkschaften und Flughafenbetreibern gibt, bleiben weitere Streiks in den kommenden Monaten möglich.

Für jetzt gilt: Passagiere, die über Düsseldorf und Köln/Bonn fliegen, sollten sich über aktuelle Updates informieren, alternative Reisepläne vorbereiten und ihre Rechte gemäß EC 261/2004 kennen.

Während keine pauschale finanzielle Entschädigung möglich ist, müssen Fluggesellschaften dennoch Verpflegung, Unterkunft und alternative Reiseoptionen bereitstellen.

✈️ Falls Sie von dem Streik betroffen sind, handeln Sie schnell – Umbuchungsoptionen könnten sich rasch füllen.

🚀 Sichere Reise!

Quellen:

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